Welche Impfungen sind sinnvoll?
1. Staupe (S):
Die Staupe-Impfung ist ein Lebendimpfstoff, also eine aktive Impfung mit “lebendigen” Erregern. Studien zeigten, dass der Schutz nach Grundimmunisierung und eventuell einer Auffrischung ein Jahr danach 7-15 Jahre, wahrscheinlich lebenslang hält!
2. Parvo (P):
Auch die Parvovirose-Impfung ist ein Lebendimpfstoff. Die Schutzdauer ist ähnlich wie bei Staupe!
3. Hepatitis (H):
Die Hepatitis-Impfung ist auch ein Lebendimpfstoff. Schutzdauer wie bei Staupe und Parvo. Die kontagiöse Hepatitis des Hundes ist in Deutschland und vielen anderen Ländern sehr selten. Hundehalter, die ihrem Tier nur ein Minimum an Impfstoffen geben wollen, können darauf verzichten. Es gibt Produkte, die nur Parvo- und Staupe-Impfstoffe enthalten, z.B. von Intervet “Nobivac Puppy SP”.
4. Sonderfall Tollwut (T):
Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr (nämlich 3 Jahre), denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können!
Die Impfung gegen Tollwut und deren Dokumentation im EU-Heimtierausweis ist nur noch bei Reisen zwingend erforderlich; innerhalb Deutschlands wird diese Impfung nicht mehr für nötig gehalten. In einigen Ländern (Vereinigtes Königreich, Irland, Norwegen) ist zusätzlich eine einmalige Titerbestimmung zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes erforderlich. Kann bei Kontrollen eine gültige Impfung nicht anhand EU-Heimtierausweises nachgewiesen werden, wird die Einreise in das Zielland verwehrt. Gleiches kann auch bei der Einreise bei der Rückkehr nach Deutschland, Österreich oder der Schweiz passieren. Eine jährliche Auffrischungsimpfung für Tollwut ist (lt. EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 für Reisen innerhalb der EU, außer den Sonderbestimmungen oben genannter Länder) nicht mehr erforderlich, es gelten die Wiederholungsimpftermine der Impfstoffhersteller.

In den USA, wo es viel mehr Wildtollwut gibt als bei uns, gilt überwiegend die dreijährige Impfung!
Impfungen, von denen abzuraten ist:

1. Zwingerhustenerreger Parainfluenza-Virus (Pi):
Die Schutzdauer beträgt drei Jahre, Impfstoffe versagen aber relativ häufig. Die Notwendigkeit dieser Impfung ist umstritten, da die Erkrankung meist mild ist und der Impfschutz gerade bei höherem Infektionsdruck (viele Hunde auf engem Raum) nicht oder kaum gegeben ist.
2. Zwingerhustenerreger Bordetella bronchiseptica:
Die Schutzdauer beträgt maximal ein Jahr, die Impfstoffe versagen aber sehr häufig. Auch hier ist die Notwendigkeit aus den gleichen Gründen wie bei Pi umstritten.Der Zwingerhusten-Impfstoff, der in vielen Kombinationsvakzinen enthalten ist, schützt nur vor einem Erreger des Zwingerhustens, dem caninen Para influenza-Virus. Die "Hundegrippe" kann aber durch verschiedene andere Erreger ausgelöst werden. Die Wirksamkeit dieses Impfstoffs steht sehr in Frage, geimpfte Hunde können genauso erkranken wie ungeimpfte.
3. Leptospirose (L):
Leptospirose-Impfstoffe sind bakterielle Vollkeim-Impfstoffe. Solche Vakzinen genießen auch in der Humanmedizin keinen guten Ruf. "Vollkeim-Impfstoffe, die inaktivierte Erreger enthalten, sind oft schlecht verträglich, da trotz guter Reinigung noch Bestandteile von Bakterienzellwänden enthalten sein können", hieß es beispielsweise in der "Pharmazeutischen Zeitung". Ein bekanntes Exempel sind die früher üblichen Keuchhusten-Impfstoffe.
Der Schutz dieser nebenwirkungsträchtigsten Impfung hält lediglich für ca. 6 Monate vor und schützt nur gegen 2 (Leptospira icterohaemorrhagiae und L. canicola) der insgesamt 200 krankheitsauslösenden Leptospirenarten! Leptospira canicola (= “Stuttgarter Hundeseuche”) ist seit Jahren nicht mehr aufgetreten und die wenigen bekannten Leptospirose Fälle der letzten Jahre sind laut dem bekannten veterinärmedizinischen Labor Laboklin ausnahmslos nicht von L. canicola verursacht, sondern z.B. von L. interrogans, L. bratislava, L. pomona, grippotyphosa usw. Die Universität von Kansas berichtet, daß Lepto-Impfstoffe der Hauptgrund für adverse Impfreaktionen sind, und zwar in einem Ausmaß, daß die Risiken den Nutzen übersteigen. Die Lepto-Impfung gilt deshalb dort nicht mehr als wichtige Impfung und in Kansas rät man sogar ausdrücklich davon ab, sie Welpen zu verabreichen.Quelle

Auch der VDH hat die Bestimmungen der Tollwutimpfe angepasst.
Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!

Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen angepasst.
Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
• Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei Wochen.
• Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt Dortmund werden diese Vorgaben für die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie folgt bekanntgegeben und durch das Veterinäramt kontrolliert:
• Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein.
• Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
• Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als Grundgültigkeitsdauer (auch in den Fällen, in denen der Tierarzt keinen Eintrag in der Rubrik "gültig bis" vorgenommen hat) und auch die Anerkennung der Eintragung bei einer längeren Gültigkeitsdauer Individualentscheidungen des Veterinäramtes Dortmund in Absprache mit dem Kreisveterinäramt sind, empfehlen wir:
• allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen.
• allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen bzw. eine einheitliche Vorgehensweise der Veterinärämter bekanntgegeben wird, werden wir entsprechend informieren.
VDH Info

Egal wie Sie sich auch entscheiden (wenn Sie Ihren Hund impfen), lassen Sie sich vom Tierarzt den Impfstoff/Impfschutz nennen und den Beipackzettel  zeigen. Sie alleine entscheiden!!!

Hier gibt es neue Erkenntnisse

Knüller: Neue WSAVA-Richtlinie für die Welpenimpfung

http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de

   
© Claudia Weber Überarbeitet seit 2010